Thurgauer Zeitung online vom 4. September 2009.

Mit Dialekt fürs Vaterland.

Von Christof Widmer. 

Die umstrittene Mundartschreibweise von Orts- und Flurnamen stammt aus der Zeit der Geistigen Landesverteidigung. Der Thurgau war dafür empfänglich.

Frauenfeld – Hooebüel statt Hohenbühl, Holpmishus statt Holzmannshaus oder Hunzike statt Hunzikon – die mundarttreue amtliche Festlegung der Thurgauer Lokalnamen löst allenthalben Kopfschütteln aus. Ob man geografische Namen in der gewohnten hochdeutschen Schreibweise oder mundartnah festhalten soll, darüber streiten sich Sprachwissenschafter und Kartografen aber schon seit Jahrzehnten. Die Auseinandersetzung reicht zurück in die Zeit der Geistigen Landesverteidigung gegen Nazi-Deutschland.
     Damals gab es starke Bestrebungen, das Schweizerdeutsche als Schriftsprache zu etablieren. Der Thurgauer Dialektologe Eugen Dieth entwarf in den 30er-Jahren sogar eine Schreibnorm für die Schweizer Dialekte. 1938 beschloss der Bundesrat, dass die Lokalnamen auf der Landeskarte mundartnah geschrieben werden sollen. Die Weisungen für die Umsetzung wurden aber erst 1948 erlassen. Sie gelten bis heute. Sie sind ein Kompromiss zwischen den Linguisten, die die gesprochene Form exakt schriftlich festhalten wollten, und Kartografen, die der Klarheit halber die hochdeutsche Form bevorzugten. Der Grundgedanke sei, die Mundart bei den Lokalnamen zu fördern unter Verwendung des aus der Schriftsprache bekannten Schriftbildes, sagt Fridolin Wicki, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Landestopografie, über die Weisungen.

Mundart auf Schulkarte
Auf Seiten der Mundartfreunde kämpfte auch der Thurgauer Staatsarchivar Bruno Meyer, der von 1937 bis 1979 im Amt war. Er soll durchgesetzt haben, dass auf den Thurgauer Schulkarten seit 1970 Weilernamen auf Mundart geschrieben werden. Bedeutung erlangte der Namenstreit erst, als der Thurgau vor dreissig Jahren damit begann, alle Orts- und Flurnamen verbindlich für die Grundbücher und Vermessungspläne zu erfassen. Diese Arbeiten wurden letzten Monat kurz vor Abschluss wegen der jüngsten Kritikwelle vom Regierungsrat gestoppt. Die Verantwortlichen im Thurgau haben die Weisungen von 1948 mundartfreundlicher interpretiert als jene anderer Kantone.
     Staatsarchivar André Salathé vermutet, dass der Grenzkanton noch lange besonders empfänglich für die Ideale der Geistigen Landesverteidigung war. Die zuständige kantonale Nomenklaturkommission erfasste zusammen mit örtlichen Gewährsleuten die genaue Aussprache der Lokalnamen. Dabei wurde das Sprachbild der heutigen Grossväter-Generation konserviert. Parallel dazu erarbeitete Namenforscher Eugen Nyffenegger das Thurgauer Namenbuch, in dem alle Orts- und Flurnamen sprachwissenschaftlich erfasst und hergeleitet werden. Diese Arbeit gab wesentliche Impulse für die amtliche Festlegung der Lokalnamen, zumal Nyffenegger Mitglied der Nomenklaturkommission ist.

Ende einer Bewegung
Erstaunlicherweise löste dieser Prozess über Jahrzehnte kaum Kritik aus. Das Unverständnis über die teils exotisch wirkenden Namen ist erst in den letzten Jahren gewachsen. Das mag daran liegen, dass sie erst seit 1998 auf den Landeskarten erschienen und der Öffentlichkeit bekannt wurden.
     Staatsarchivar Salathé vermutet aber vor allem einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel. Er spricht vom definitiven Ende der Bewegung der Geistigen Landesverteidigung: «Die Gesellschaft ist an einem anderen Ort angekommen.» Identität und Sprache der Grossväter würden heute nicht mehr als die eigenen wahrgenommen. 
(ThurgauerZeitung)

Machtkampf wiederholt sich
Einen eigentlichen Machtkampf haben sich Sprachwissenschafter und Kartografen 1947 geliefert, als die Bundesweisungen für die Schreibweise von Lokalnamen ausgearbeitet wurden. Die Szene wiederholte sich Mitte des laufenden Jahrzehnts, als versucht wurde, die Mundartschreibweise, wie sie der Thurgau anwendet, bundesweit verbindlich zu machen. Die Bemühungen scheiterten. Seit 2008 ist die Verordnung über die geografischen Namen in Kraft, die eine Anlehnung an die Schriftsprache vorsieht. Schon geänderte Namen sollen aber bestehen bleiben.
(wid)